Zweitwagen: Sparen Sie bei der Versicherung
Zweitwagenversicherung – sparen bei der Kfz-Versicherung
Wer im Besitz von mehreren Autos ist, hat die Möglichkeit bei der Kfz-Versicherung deutlich zu sparen: Mit einer Zweitwagenversicherung können Sie und Ihre Angehörigen die Kosten für die Unterhaltung eines weiteren Fahrzeugs erheblich senken. Vor allem für Fahranfänger oder Kfz-Halter, die sich zum ersten Mal ein Fahrzeug anschaffen, ist die Zweitwagenversicherung eine sinnvolle Alternative und eine Möglichkeit, mit der viel Geld gespart werden kann. Denn insbesondere Führerscheinneulinge müssen mit hohen Versicherungskosten rechnen, da sie in die ungünstige Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft werden. Wird das neu zu versichernde Auto in diesen Fällen jedoch als Zweitwagen von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten angemeldet, die bereits einen Wagen besitzen, können die Kosten geringer gehalten werden. Der Kfz-Versicherungsvertrag für den Erstwagen bleibt von der Zweitwagenversicherung unberührt.
Zweitwagenversicherung: Die Schadenfreiheitsklasse ist entscheidend!
Die Versicherungskosten sind bei einem Fahranfänger oder für einen Neuwagen normalerweise sehr hoch: In der Regel erfolgt die Einstufung hierbei in die Schadenfreiheitsklasse 0. Dementsprechend liegt der Beitragssatz bei ungefähr 240 Prozent oder mehr. Mit Abschluss einer Zweitwagenversicherung überspringen die Versicherungsnehmer die ungünstige Stufe 0 und werden in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft – eine Einsparmöglichkeit von bis zu 50 Prozent! Einige Versicherungen bieten ihren Kunden sogar noch günstigere Konditionen und damit noch mehr Einsparpotenzial.
Zweitwagen: Versicherungen bieten oft Sonderkonditionen
Einige Versicherungsgesellschaften bieten Fahrzeughaltern noch billigere Tarife für die Kfz-Versicherung des Zweitwagens, indem sie den Zweitwagen in die identische Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens einstufen. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein, die je nach Versicherungsgesellschaft variieren können. Meist kommt die Einstufung in die gleiche Schadenfreiheitsklasse den Partnerschaften zugute, d.h. wenn beide Fahrzeughalter in einer Beziehung leben, ist der Rabatt schneller zu erhalten. Ein Mindestalter von in der Regel 25 Jahren wird ebenfalls oft von den Versicherern vorausgesetzt. Auch der schon längere Besitz des Führerscheins kann sich positiv auf die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse auswirken. Einige Versicherungsgeber setzen für die Zweitwagenversicherung zu den Konditionen des Erstwagens die Anmeldung beider Fahrzeuge in ihrem Unternehmen voraus. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für den Abschluss einer Zweitwagenversicherung die Versicherungsgesellschaft nicht mit der des Erstwagens identisch sein muss.
Bei der Zweitwagenversicherung sparen – der Vergleich macht’s möglich!
Bei einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften auf dem Markt und dem großen Angebot von unterschiedlichen Tarifen kann Ihnen ein Vergleich bei der Wahl der passenden Zweitwagenversicherung behilflich sein. Mit unserem Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen finden Sie bequem und einfach den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Zweitwagen.
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